Joker für die Entwicklungsfähigkeit großer Wohnanlagen?
Das unterschätzte Potenzial von Mitbestimmung und lokaler Autonomie
Sanierung als Zwickmühle für Hausverwaltungen, Bauträger und kommunale Wohnbaupolitik
Die großen Wohnanlagen der sechziger, siebziger und auch noch achtziger Jahre: Was tun mit ihnen – sind sie für und mit den BewohnerInnen entwicklungsfähig, oder sind je nach Situation Hinaussanieren und Aufwerten, mehr oder weniger schnelle Verslumung und Abriss die einzigen Alternativen? Was steckt in diesen Anlagen, wenn – nicht nur auf der technischen Ebene – klug saniert wird?
Mitbestimmung und lokale Autonomie sind aus der Mode gekommene und doch sehr moderne Konzepte – siehe z. B. »Erfolgreich Sanieren mit Bewohnereinbindung – Ein Leitfaden für Hausverwaltungen und Bauträger« des Österreichischen Ökologie-Institutes. Gerade in Sanierungsfragen stellen sich Hausverwaltungen und Bauträgern häufig Fragen, deren Beantwortung eine riskante Fahrt zwischen der Scylla ökonomischer Sinnlosigkeit und der Charybdis unangenehmer und langwieriger Konflikte mit BewohnerInnen bedeutet. Viele BewohnerInnen stehen großen Bauvorhaben oder zumindest ihren möglichen Auswirkungen generell skeptisch gegenüber. Auch gibt es sehr unterschiedliche Interessen bezüglich gewünschter Standards und vorstellbarer ökonomischer Belastung, dazu mengen sich kommunalpolitische Interessen – und fertig ist ein Gebilde, das einem gordischen Knoten auffällig nahe kommt.
Kostenerhöhung gegen Mitsprache – das Projekt »Empowerment Schöpfwerk«
Genau so eine Fragestellung war Auslöser für das Projekt »Empowerment Schöpfwerk«. Das Schöpfwerk ist eine vom Architekten Viktor Hufnagl und anderen ab 1967 geplante und 1980 fertiggestellte Wiener Gemeindebauanlage mit etwa 1700 Wohnungen, verteilt auf 62 Stiegen. Ende der neunziger Jahre wurden dort vermehrt Sanierungsnotwendigkeiten festgestellt, die BewohnervertreterInnen und SozialarbeiterInnen rund um das Kommunikationszentrum Bassena dazu bewegten, das Projekt »Empowerment Schöpfwerk« zu initiieren. Der Grundgedanke dieses Projektes war es, als Kompensation für die unvermeidlich steigenden Kosten den BewohnerInnen mehr Mitsprache in der Gestaltung und Verwaltung der Anlage zu ermöglichen.
Dieser Grundgedanke war bestechend und sehr nachvollziehbar: Das Wohnumfeld, der wohnungsnahe Außenbereich und die Infrastruktur könnten weit mehr genützt und an Bewohnerinteressen angepasst sein als dies üblich ist. Schon die Möglichkeit, die Wäsche zum Trocknen über eine Schnur auf der angrenzenden Wiese aufzuhängen, entlastet die beengte räumliche Situation; Kinderspielflächen gleich bei der Wohnung entschärfen die familiäre Konfliktanfälligkeit; die Möglichkeit, kleine Reparaturdienste im Stiegenhaus selber in die Hand zu nehmen, kann sich positiv auf Betriebskosten und Servicewartezeiten auswirken; Wiesen könnten als Liege-, Spiel- oder Grillfläche verschiedene Konsumzwänge und –wege unnötig werden lassen und Kontakte im nahen Umfeld – besonders für junge Familien oft sehr wichtig – erleichtern.
Soweit der gute Grundgedanke. Wer die Realität großer Wohnanlagen kennt, weiß, wie weit diese vom Ausnützen solch theoretisch denkbarer Freiräume oft entfernt sind. Thema meiner Studie war es daher, herauszufinden, welche Aneignungsprozesse tatsächlich stattfinden, welche architektonischen, sozialen und mikropolitischen Bedingungen diese behindern oder unterstützen und welche Aushandlungsprozesse um diese Verfügbarkeit stattfinden.
Die lokale Autonomie, die Verfügbarkeit über das nähere Wohnumfeld, kann prinzipiell zweierlei Formen annehmen: informelle Verfügbarkeit, d. h. Aneignung durch von Hausverwaltung und NachbarInnen geduldete Benützung, oder formelle Verfügbarkeit, also Festlegen von Nutzungsmöglichkeiten und Prozeduren, diese mittels ihrerseits festgelegter Regelungen auszuhandeln. Zwei Faktoren prägen formelle wie informelle Aneignungsmöglichkeiten des Wohnumfeldes: die gebaute Substanz und die geschriebenen und ungeschriebenen Spielregeln im Dreieck Verwaltung-BewohnerInnen-BewohnerInnen.
Architektonische Bedingungen:
Small is useful
Die Architektur wirkt sich auf die Aneignungschancen der BewohnerInnen in mannigfaltiger Weise aus: durch Hellhörigkeit, Belichtung der Gänge, Zonierung, Abgegrenztheit vs. Einsehbarkeit und vor allem durch die Anzahl der Anlieger an wohnungsnahen Außenräumen bzw. halböffentlichen Räumen wie Gängen, Höfen, Atrien etc. Zu viele Anlieger machen Aneignung für die allermeisten Zwecke fast unmöglich, da zu viele widersprüchliche Interessen auf kleinem Raum einander ausschließen. Die kleinsten gemeinsamen Nenner bei unterschiedlichen Gebrauchsvorstellungen der Außenräume sind – schon aus der Tradition paternalistischer Hausverwaltungen heraus und also per Verordnung – Ruhe, Ordnung und Betreten der Wiese verboten. Das ist einerseits sehr verständlich: Wer hat schon gern tobende Kinder unterm Schlafzimmerfenster, wenn endlich ein kleines Nickerchen möglich wäre? Andererseits scheinen bei Nutzungskonflikten Ruhe und (Haus-)Ordnung die eine pauschale Antwort zu sein, die die Verwaltung der Gemeindebauten zur Verfügung hat (wobei private Verwaltungen an diesem Punkt erfahrungsgemäß nicht viel anders agieren).
Erfolgreich waren informelle Aneignungsversuche nur in Fällen, in denen sich wenige Parteien einen halböffentlichen Raum teilten. Ob es hier möglich war, Sachen zu lagern, oder ob ein Tisch fürs gemeinsame Kaffeetrinken aufgestellt wurde, hing in diesen Fällen von der Übereinstimmung der Anliegerparteien ab, bzw. von der klaren Verfügung einer einzigen Partei über einen an sich halböffentlichen Raum. Entscheidend waren also Mischungen von kleinteiliger Zonierung und mehr oder weniger glücklichen Fügungen von Nachbarskonstellationen.
Formelle Aneignungsversuche: Sisyphos lässt grüßen
Was formelle Aneignungsversuche betrifft, so konnte ich eine ganze Reihe unterschiedlicher Fälle untersuchen, von der Veranstaltung von Stiegenfesten über die Umwidmung von »Nicht betreten«-Wiesen zu Spielwiesen bis hin zu Rodung oder Bepflanzung von Innenhöfen. So unterschiedlich diese Fälle im Detail waren, so waren ihnen doch drei Dinge gemeinsam:
- Bewohnerinitiativen, die auf etwas anderes als die Maximalvariante von Ruhe und Ordnung abzielten, war kein dauerhafter Erfolg beschieden.
- In allen Fällen kamen quasidemokratische Instrumente zur Anwendung (meistens Unterschriftenlisten).
- In (fast) allen Fällen wurde nach Beschwerden an die Verwaltung von dieser der ursprüngliche bzw. der maximal ruhige und ordentliche Zustand der Räume wieder verfügt oder hergestellt.
Demokratie Pi mal Daumen
Zum einen waren die scheinbar demokratischen Instrumente nur Alibiveranstaltungen – sie klärten weder Mehrheitsverhältnisse, noch beruhten sie auf irgendeiner Form von festgelegter Vorgehensweise, aus denen sie Legitimität hätten beziehen können. Und so wurden sie auch nicht als legitim empfunden. Die BewohnerInnen, die ihr Interesse in der neuen Nutzungsregelung nicht wiederfanden, beschwerten sich bei der Verwaltung – und bekamen jedes Mal Recht. Dieselbe Verwaltung, die vorher aufgrund einer recht beliebigen Zahl von Unterschriften eine andere Nutzung bewilligt hatte, hob diese auf Grund einer noch beliebigeren Anzahl von Beschwerden wieder auf. Das ist das zweite Muster: Da die Verfahren auf keinerlei festgelegten Prozeduren beruhten, waren sie leicht widerrufbar, und die Verwaltung war auch sehr willig, das zu tun und Ruhe, Ordnung und »Nicht betreten« wieder herzustellen.
Aber selbst wenn sie sich auf perfekte und bindende Verfahrensbestimmungen hätten berufen können, hätte die Art der angewandten Verfahren immer noch gegen längerfristigen Erfolg der neuen Lösung gesprochen. Es handelte sich nur um Entweder-Oder-Verfahren. In keiner Phase gab es Aushandlungsprozesse, die unterschiedliche Interessen an einen Tisch gebracht hätten und andere, dritte, neue Lösungen zu finden versucht hätten. Es ist einigen Fällen sogar fraglich, ob solche Konfliktlösungsansätze erfolgreicher gewesen wären, da das zu verteilende Gut zu knapp und die Interessen daran zu zahlreich und oder zu widersprüchlich waren. Aber dass es in keinem einzigen der Fälle überhaupt den Versuch gab, sich zusammenzusetzen und unterschiedliche Interessen direkt auszuhandeln, kann kein Zufall sein: Es ist ein Muster.
Verfügbarkeit des Wohnumfeldes: eine Frage der Beziehungen
Besagtes Muster liegt in der Art und Weise begründet, wie die Beteiligten die Beziehungen im Dreieck Verwaltung-BewohnerInnen-BewohnerInnen definieren. Interviews mit älteren BeamtInnen der Verwaltung zeigten noch sehr deutlich das klassische Vormundsverhältnis, das die Stadt Wien als Eigentümerin gegenüber ihrer Klientel einnahm. Die MieterInnen der Gemeindebauten hatten darin den Status unmündiger Kinder, die – in erster Linie mit Wohnungen, aber u. a. auch mit Fürsorge und quasielterlichen Erziehungsversuchen – versorgt werden und die zum Papa laufen, wenn es einen Streit zu schlichten gilt. Vermischt mit diesem traditionellen Beziehungsmodell prägt ein zweites, moderneres die Interaktionen zwischen den Beteiligten: das Warenverhältnis zwischen Verkäufer, Kunde und Kunde. Die KundInnen sind zwar nicht unmündig, aber auch dieses Verhältnis sieht keinerlei Direktkontakte zwischen den KundInnen vor. Sie haben gekauft, was sie gekauft haben, Streits müssen zwangsläufig durch und über die Verwaltung geregelt werden, die für beide KundInnen die einzige Vertragspartnerin ist. Auch dieses Modell bietet keine Optionen, um mit Nutzungskonflikten so umzugehen, dass mehr Möglichkeiten entwickelt werden, mehr Nutzungen möglich werden und Interessen der Beteiligten situationsbezogen verhandelt werden können. (Die hier beschriebenen Phänomene gelten für den Miet- und Genossenschaftsbereich, Eigentum erzeugt andere Dynamiken.)
Wo es abgegrenzte Räume mit wenigen Anliegerparteien gibt, können sich, wie gesagt, informelle Aneignungen auch durch mehrere Parteien ergeben. Diese informellen Aneignungen sind die Antithese des oben festgestellten Musters: BewohnerInnen handeln Interessen untereinander gänzlich ohne Beiziehung der Verwaltung aus. Neben der architektonischen Vorbedingung bedarf es aber einer glücklichen Zusammensetzung der Nachbarschaft. Diese Form der Aushandlung ist personenabhängig und durch informelle Kommunikation und Entscheidungen geprägt – wer nicht Teil des Netzwerkes ist (warum auch immer), hat wenig Chancen, seinen Interessen Gehör zu verschaffen – außer wiederum über die Verwaltung.
Der Nachteil informeller Aneignungen tritt auch deutlich im Schicksal vieler Gemeinschaftsräume zutage. Typische Entwicklung: In der Besiedlungsphase sind sie kurzzeitig tatsächlicher Gebrauchsgegenstand einer Gemeinschaft; im Laufe der Zeit und mit einsetzender Fluktuation der BewohnerInnen werden Hobbyräume zu einer Art erweitertem Privatbesitz der »Alten« oder des Hausmeisters. Neu Hinzugekommene können nur unter unverhältnismäßigem Aufwand (»Nein, Hobbyraum gibt es keinen.« »Nein, der Schlüssel ist leider verloren gegangen.« »Nein, da kann man nicht rein, dafür zahlen Sie eh nur ganz wenig.« usw.) in dieses Netzwerk eindringen, um dann bestenfalls ihrerseits das knappe Gut zu usurpieren.
Bleibt als viertes Modell ein formell-demokratisches, indem über Wahlen, Abstimmungen, festgelegte und von der Verwaltung kontrollierbare Verfahren nachvollziehbare und veränderbare Beschlüsse von BewohnerInnen gefasst werden. Wunderbar. Womit wir wieder beim oben beschriebenen Versagen demokratischer Verfahren und direkter Auseinandersetzung zwischen Bewohnerinteressen wären. Wieso sind demokratische Spielregeln so flüchtig, wieso scheinen direkte Interessensaushandlungen unter BewohnerInnen regelrecht ausgeschlossen zu sein?
Warum (quasi-)demokratische Verfahren und ihre Ergebnisse bei BewohnerInnenanliegen so oft so flüchtig sind …
Erstens, weil sich oft – wie schon angedeutet – die Macht der Gewohnheit einer jahrzehntelangen von einem Patron-Klientel-Verhältnis geprägten Beziehung zwischen Verwaltung und BewohnerInnen durchsetzt. Zweitens beweisen BewohnerInnen Realitätssinn, wenn sie sich nicht mit anderen BewohnerInnen auseinandersetzen: Die reale Entscheidungsmacht liegt bei der Verwaltung, und so lange es keine verbrieften Spielregeln gibt, die einen Teil dieser Kompetenzen konsequent an BewohnerInnengremien abtreten, bleibt das so. Warum soll ich mit Frau Müller herumstreiten, wenn eine Beschwerde beim Hausinspektor weniger Scherereien und mehr Wirkung verspricht?
Zum dritten sind formelle demokratische Verfahren sehr aufwändig – auch und gerade wenn sie korrekt angelegt und durchgeführt werden. Sie lohnen sich nur, wenn es für alle genug zu gewinnen gibt. Wenn es aber nur um eine Wiese, einen Hobbyraum, nur Stiegenfeste ja oder nein oder nur Rodung oder Begrünung des Innenhofs geht, so sind die widersprüchlichen Interessen in der Regel zu groß, das zu verteilende Gut zu knapp, die Verhandlungsmasse zu klein, um auch nur halbwegs befriedigende Kompromisse vorstellbar erscheinen zu lassen. Wer also nimmt so einen Aufwand für einen mehr als ungewissen Nutzen in Kauf?
Selbst bei wohlmeinenden und korrekt eingerichteten demokratischen Statuten würde in diesen Fällen die Unzufriedenheit vieler BewohnerInnen bald wieder sehr groß und damit der Druck auf die Verwaltung, autokratische Entscheidungen zu treffen, überhand nehmen. Diese Überlegungen könnten jetzt den Schluss nahe legen: Da ist nichts zu holen, Mitbestimmung ist ein Fossil der Siebziger, ein Projekt stecken gebliebener Weltverbesserer. Die Leute wollen eine Wohnung. Punkt. Alles andere muss eben durch die Hausordnung geregelt werden.
... und unter welchen Umständen sie große Wirksamkeit entfalten
Aber halt, ein kleines Dorf ... Spaß beiseite. Tatsächlich gab es einige Initiativen im Projekt »Empowerment Schöpfwerk«, bei denen die gemeinsame formelle Verfügung durch BewohnerInnen klaglos funktionierte und dem Nutzen kein Nachteil gegenüberstand, zumindest nicht für andere HausbewohnerInnen. Dabei handelte es sich um diejenigen Projekte, deren Ziel es war, die Infrastruktur zu verbessern und/oder Betriebskosten zu senken. Der entscheidende Unterschied dieser Projekte zu den zuvor Genannten ist, dass der gemeinsame Entscheidungsprozess an Fragen ansetzt, in denen BewohnerInnen prinzipiell gemeinsame – und nicht gegenläufige – Interessen haben. Die Senkung der Betriebskosten war, wenn schon nicht das Anliegen aller MieterInnen der betroffenen Stiege, so doch sicher niemandem ein Dorn im Auge. Ebenso hatte kein Mieter etwas gegen die raschere Durchführung einfacher Instandhaltungsarbeiten durch den Hausmeister bzw. durch Eigenleistungen von BewohnerInnen einzuwenden. Die Bereitschaft, sich in dieser Sache zu engagieren, war sehr groß und nicht durch interne Konflikte getrübt, nur durch die schleppende Kooperation der Verwaltung, die etwa zugesagte Materialien zum Teil wochenlang nicht lieferte. Mitfühlend möchte man seufzen: Gar nicht so einfach, wenn die Kinder erwachsen werden ...
Erst wenn stärkere gemeinsame Interessen die Grundlage der Kooperation bilden und genug Verhandlungsmasse in die Kompetenz des jeweiligen Bewohnergremiums fällt, um Material für unterschiedliche Kompromisse zu haben – sind auch widersprüchliche Interessen unter BewohnerInnen direkt verhandelbar. Nur dann kann für alle etwas dabei herausspringen, und nur dieser absehbare Nutzen gewährleistet das kontinuierliche Mehr-Engagement, das solche Vorgehensweisen erfordern. Dann allerdings ist auch Interesse und Bereitschaft, sich zu engagieren, bei vielen BewohnerInnen durchaus vorhanden: Ein Potenzial, das gerade in komplizierten Sanierungsfällen einen großen Unterschied machen könnte, in den Kosten, in der Qualität der Lösungen und in der Zufriedenheit mit Wohnung und Wohnumfeld.
Resümee
Verfügbarkeit über das nähere Wohnumfeld und die häusliche Infrastruktur kann erheblichen ökonomischen und sozialen Zusatznutzen bringen und ist vor allem für finanziell nicht übermäßig gut gestellte Personen/Familien durchaus attraktiv. Verfügbarkeit lässt sich auch in älteren Großwohnanlagen fördern, aber das Wie dieser Änderung ist entscheidend. Quasidemokratische Alibiversuche und Parkbankfarbenbeteiligung werden BewohnerInnen nicht in großer Zahl beeindrucken. Nur wo für BewohnerInnen tatsächlich Erleichterungen und substantielle Verbesserungen herausschauen, lohnt sich der größere Aufwand der Kommunikation, der mit einer Überschreitung der Wohnungsgrenze allemal riskiert wird. Damit die vorhandenen Potenziale tatsächlich gehoben werden können, braucht es sehr bewusst und klug gesetzte Änderungen der mikropolitischen Rahmenbedingungen, indem etwa
- Angebote an BewohnerInnen gemacht werden bezüglich Beteiligung/Verfügung über Infastrukturentscheidungen und Eigenleistungen unter festgelegten Verfahrensauflagen (projektbezogen und/oder permanent).
- klare Prozessregeln für den letzteren Fall erarbeitetet werden, die auch für den Fall von Fluktuation funktionieren.
- bei Interesse und geeigneten Umständen das Pouvoir des BewohnerInnengremiums auf Nutzungsfragen von Gemeinschaftsflächen und -räumen ausgedehnt wird.
- professionelle Unterstützung bei Interessenskollisionen und Konflikten angeboten wird, die widersprüchlichen BewohnerInneninteressen neutral gegenüber steht.
- kleinere wohnungsnahe Außenräume kleinen Gruppen von AnrainerInnen zur Nutzung und Gestaltung überlassen werden und derartige Zonierungen ergänzt werden, wo dies möglich ist.
Oliver Schrader