Integration: Der traditionelle Zauberbegriff in wohlfahrtsstaatlichen Gesellschaften
Wäre einEr aufgefordert, sämtliche staatlich produzierte Rassismen, insbesondere in Österreich um einen Begriff herum zu organisieren bzw. aufzudröseln, wäre das wahrscheinlich der Begriff »Integration«. Dieser Begriff funktioniert nach wie vor als sozialpolitische humanistische Schmiere und dockt für die Mehrheit der EU-PaßbesitzerInnen an irgendwelche nicht näher zu hinterfragende »Sinnkonzepte« an, die einerseits von Staatsagenturen in ihrer nationalstaatlichen Logistik langfristig geplant sind, andererseits aber von jenen angeworbenen (Computer)Spezialisten, die beispielsweise in der BRD über 100.000 DM verdienen, nicht mehr allzu große Beweise ihrer Integrationswilligkeit abverlangt. Da ist es dann auch egal, ob sie den Wortlaut der jeweiligen Verfassung kennen. Da ist dann das Hantieren/Beherrschen der unterschiedlichen Programmiersprachen wichtiger als die deutsche Sprache.
Wäre einEr aufgefordert, sämtliche staatlich produzierte Rassismen, insbesondere in Österreich um einen Begriff herum zu organisieren bzw. aufzudröseln, wäre das wahrscheinlich der Begriff »Integration«. Dieser Begriff funktioniert nach wie vor als sozialpolitische humanistische Schmiere und dockt für die Mehrheit der EU-PaßbesitzerInnen an irgendwelche nicht näher zu hinterfragende »Sinnkonzepte« an, die einerseits von Staatsagenturen in ihrer nationalstaatlichen Logistik langfristig geplant sind, andererseits aber von jenen angeworbenen (Computer)Spezialisten, die beispielsweise in der BRD über 100.000 DM verdienen, nicht mehr allzu große Beweise ihrer Integrationswilligkeit abverlangt. Da ist es dann auch egal, ob sie den Wortlaut der jeweiligen Verfassung kennen. Da ist dann das Hantieren/Beherrschen der unterschiedlichen Programmiersprachen wichtiger als die deutsche Sprache.
Das Ziel sei, »dass mehr Leute kommen, die uns nützen, und weniger, die uns ausnützen«, verlautbarte kürzlich der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Das ist sozusagen die in Aussageform geronnene Herrschaftsmatrix des hier und in der BRD grassierenden Integrationsdiskurses, mit dem scheinwohlfahrtsstaatliche Abschieberegimes funktionieren.
Seit den 80er Jahren lautet die klassische Forderung aller Parteien[1]: Die Integration von bereits hier, in Österreich z.B., lebenden Ausländern müsse Vorrang vor weiterer Zuwanderung haben.
Mit dieser fadenscheinigen Aussage wurde und wird bei Normalo-Mehrheitsgesellschaftsangehörigen eine Vision erzeugt, in der es staatliche »Fürsorge«logiken für MigrantInnen gibt. Erst wenn »die hier lebenden Ausländer« in die rassistisch strukturierte Normalität eingebaut sind und auch nicht mehr in multiethnischen Stadtbezirken wohnen wollen, wenn sie es also geschafft haben, als »integriert« angesehen zu werden, selbstredend ohne Diskussion um politische Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten. Hinter diesem Integrationsparadigma, das in Österreich ähnlich wie in anderen Wohlfahrtsstaaten Europas ständig perfider staatlich organisiert wird, steht ein engmaschiges Exklusions-/Inklusionskonzept.
Das Schengen Europa strukturiert sich auf einer extrem selektiven Öffnung gegenüber dem globalen Markt. Ausgehend vom »Faktum Desintegration«[2] im Wettlauf um Weltmarktanteile sind Fragen bzgl. Illegalisierung spezifisch zu diskutieren. Die gesellschaftlichen Ausschlüsse und die Staffelung der Zutrittsbedingungen zu integrationsrelevanten (Arbeits-)verhältnissen sind gesetzlich - und faktisch noch mehr - so weit fortgeschritten, daß die ökonomische Funktion von Illegalisierung für die Staaten sehr hoch sein muß. Nachdem es weder eine legale Arbeitsmöglichkeit für MigrantInnen noch ein für sie abgestimmtes Arbeitsrecht gibt, wäre es notwendiger denn je, die ökonomische Funktion von Illegalität zu diskutieren. In ihrem Tätigkeitsbericht 1999 schreiben die Frauen von peregrina, Beratungsstelle für Ausländische Frauen:
»Die Zugänge zum Erwerbsarbeitsmarkt für MigrantInnen sind versperrt. Migrantinnen, die seit 5 bzw. 8 Jahren in Österreich rechtmäßig niedergelassen sind, erlangen eine sogenannte ’Aufenthaltsverfestigung‘. Sie können ’mangels eigener Mittel zu ihrem Unterhalt’ oder ’mangels ausreichender Krankenversicherung’ nicht mehr ausgewiesen werden, vorausgesetzt sie bemühen sich, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu sichern und dies ’nicht aussichtslos scheint’ (bei 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt) bzw. es liegt keine gerichtliche Verurteilung gegen sie (bei 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt) vor. Oft haben aber diese Migrantinnen mit Aufenthaltsverfestigung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. D.h. die Anträge auf Beschäftigungsbewilligung werden in den meisten Fällen aufgrund der Ausschöpfung der Beschäftigungsquote abgelehnt. Diese Tatsache führt zu der nicht gerade integrativen Situation, dass Frauen zwar in Österreich leben, aber nicht erwerbstätig sein dürfen. So unterstützt der Gesetzgeber einerseits die finanzielle und soziale Abhängigkeit der Frauen, andererseits wird die gesellschaftliche Integration der Migrantinnen, welche ein Ziel der gegenwärtigen Politik ist, gehemmt.«[3]
Wie sehr in dem ganzen Integrationswahn Heterosexismus, Familismus und Frauenfeindlichkeit eingeschrieben sind, zeigt folgende Aussage:
»So muß beispielweise einer nicht erwerbstätigen und von ehelicher Gewalt betroffenen Frau unter Umständen von einer zweifellos angemessenen Scheidung abgeraten werden, wenn ihr legaler Verbleib in Österreich nur bei aufrechter Ehe möglich ist.«[3:1]
Die österreichische Integrationspolitik von 1999 ist durch die FPÖVP-Regierung keine prinzipiell andere, nur ist sie noch unverbrämter. Aus dem Integrationspaket made in Austria ist »soziale Treffsicherheit« geworden. Auch die »Quotenzahl für Familienzusammenführung« ist ein Indikator des sich ständig weiter abschottenden Österreichs: Für das Jahr 2000 beträgt diese Quotenzahl in Wien 1900.
»In dieser Quote werden die Anträge von 1997 und Anfang 1998 Platz haben. Familien, die zu einem späteren Zeitpunkt Anträge gestellt haben, werden erst in den Jahren 2001 und 2002 eine Antwort bekommen.«[3:2]
Der Schengen-Kontinent Europa, der salopp als Einwanderungsland bezeichnet wird, arbeitet hartnäckig an der Perfektionierung der »EU-Gesamtlösung von Zuwanderungsfragen«. Unter dem Titel »Einwanderungsland Europa« veröffentlicht der Spiegel das Zukunftsszenario für eine gesteuerte Zuwanderung in allen Mitgliedsstaaten. Wenn es nach dem EU-Kommissär, dem Brüsseler Justizkommissar António Vitorino geht, soll ein EU-weites Einwanderungsgesetz erarbeitet werden, in dem Mindestnormen für eine gesteuerte Zuwanderung in Europa festgelegt sind.
»(..)Die Mitgliedstaaten sollen dabei selbst bestimmen, ob sie Quoten nach Ländern wünschen oder ob es bei Einzelinitiativen wie etwa Deutschlands Green Card bleibt. Der EU-Kommissar schlägt drei Mindeststandards vor, die EU-weit bei der Einwanderung gelten sollen: Die Zuwanderer müssen ein Identitätspapier und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können sowie einen Arbeitsvertrag, der registriert wird. Damit würden ihre Arbeitgeber zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben verpflichtet. Vitorino will den Gesetzentwurf ‘Rules for Legal Immigration‘ neben EU-einheitlichen Normen fürs Asylrecht im Herbst in den EU-Ministerrat einbringen.«[4]
Der Diskurs über Integration läuft in Deutschland noch einmal anders als in Österreich. Deutschland scheint sich jetzt aber mit dem neuesten Green- und in Bayern Blue-Card Modell an spezifisch österreichische Effekte und Praxen anzupassen. Instrumentalisierbare Fremdeinwirkungen in puncto Effizienz der Kapitalisierbarkeit sind in Deutschland und Österreich von den Strategen des Institutionellen Rassismus gefragt.
Antirassistische Kampagnen wie Kein Mensch ist illegal oder Deportation Class in Deutschland bringen dagegen die den KritikerInnen wohlbekannten Basics in puncto Neoliberalismus, Globalisierung, Ausbeutung und Vernutzung auch in Form von genialen Slogans in die Gegenarbeit ein. Das Motto »Wir sind hier, weil Ihr unsere Länder zerstört«[5], positionierte die politischen Forderungen, die sich aus dem ökonomischen Ausbeutungszusammenhang und den Hintergründen von Migration ergeben.
Mit der Denkfigur »Integration« ist man immer schon im sprichwörtlichen vollen Boot, in dem unzulässige Kriterien darüber entscheiden, wer jetzt als effiziente Arbeitskraftspritze herhalten/herkommen soll. Eine »Wir« und »Sie« Rhetorik produziert gleichzeitig eine nationalistische, soziokulturell homogene Gruppe im Aufnahmeland und eine »andere Kultur«.
Dem Konzept »Integration« war immer schon hierarchische Macht eingeschrieben. Es erfordert von den MigrantInnen erstens eine Distanzierung zum vorangegangenen Identitätsmuster.[6] Zweitens gibt es eine im besten Fall staatlich verordnete soziale »Integrationschance«, z.B. kommt der Hinweis auf das Hilfsangebot Deutschkurs einer Pflicht-veranstaltung gleich. Das bedeutet eine Widersprüchlichkeit der impliziten Annahmen über Integration. Grundsätzlich wird damit strukturell eine klassische Double-bind-Situation produziert: Individuen werden als MigrantInnen mit spezifischer Identität angesprochen und gleichzeitig wird Distanzierung von dieser migrantischen Identität eingefordert.
Von den zur Integration Auserwählten, wird verlangt, daß sie ihre soziale Realität in eine Identität integrieren.
MehrheitsgesellschafterInnen Österreichs und Deutschlands, deren beliebtestes Selbstbild das des Opfers ist, sind immunisiert gegen die Beschäftigung der eigenen Verstricktheit in rassistische Strukturen. Wieviele Mehrheitsgesellschaftsangehörige erkennen beispielweise die spezifisch
»(..)österreichische, monolingual ausgerichtete Sprachpolitik, die nach wie vor auf die ausschließliche Förderung des Deutschen als Staatssprache und auf die Germanisierung von Minderheiten abzielt? Bildungsprogramme, die die Sprachen der autochthonen Minderheiten pflegen und fördern, existieren höchstens singulär und können den politischen und sozioökonomischen Assimilierungsdruck nicht wettmachen. Noch weniger geschützt, weil nicht offiziell als Minderheit anerkannt, sind - nicht nur sprachlich - MigrantInnen in Österreich. Muttersprachlicher Unterricht für Kinder der zweiten und dritten Generation ist im österreichischen Bildungssystem nicht vorgesehen«[7]
Mit dem von Minister Bartenstein angekündigten Integrationserlaß[8] liegt nun eine geplante Maßnahme der Regierung vor, die unter dem Schlagwort »Integration« präsentiert wird. Die Regierung wirbt so neues Arbeitskräftepotential an, öffentlich präsentiert/gehypt wird aber der berühmte Integrationseffekt.
Die diesbezügliche Forderung von SOS-Menschenrecht nach einer gesetzlichen Verankerung des Integrationsleitsatzes »Wer legal in Österreich lebt, soll hier legal arbeiten dürfen«, greift erwartungsgemäß zu kurz und verfestigt nur Abschottungspraktiken. Die Separierung in legale und illegalisierte MigrantInnen ist eine übliche Herrschaftsstrategie der wohlfahrtsstaatlichen Abschieberegimes.
Nie gab es weniger politische Partizipationsmöglichkeit für alle in Österreich oder Deutschland Lebenden durch politische Integration in gesellschaftliche Entscheidungsstrukturen wie Wahlrecht, Vertretung in den Gewerkschaften, Arbeiterkammern etc.
Ein Beispiel: MigrantInnen können bei diesem Abschieberegime und der [schon länger] geltenden (Un-)Rechtslage in Österreich grundsätzlich keine Betriebsratsfunktion ausüben. Auch bei der Arbeitslosenversicherung ist eine strukturelle Diskriminierung für GastarbeiterInnen, deren Rechtsstatus nach den Beamten, Angestellten und Arbeitern kommt, eingebaut: Es sind zwar Beiträge in derselben Höhe zu entrichten, aber ihr Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erlischt früher als bei ÖsterreicherInnen.[9]
Auch wird nach derzeitiger Rechtslage jeder Antrag auf Notstandshilfe für nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-StaatesBesitzende abgewiesen. Türkische StaatsbürgerInnen sind aufgrund eines Assoziationsvertrages mit der EU EU-BürgerInnen bei der Notstandshilfe gleichgestellt. Ein Recht, daß in Österreich juristisch erkämpft werden mußte.
Ein bißchen Geschichte
Bis in die 80er Jahre sind Menschen wegen der ihnen durch Anwerbestrategien gemachten Hoffnungen auf ein sichereres Leben mit Erwerbsarbeitsmöglichkeiten nach Österreich gekommen. Die restriktive Zulassung bzw. der systematische Ausschluß von MigrantInnen vom Arbeitsmarkt ist durch politische Rahmenbedingungen, wie die Bestimmungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz - das beispielsweise das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis von Frauen von Ehemännern abhängig macht - und das Fremdengesetz gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es Einwanderungsbewegungen trotz fehlender gesellschaftlicher Integrationsperspektive. Nachdem bis zum Ende der 70er Jahre nur die Notwendigkeiten des Arbeitsmarkts im Zentrum der Integrationsdiskussion standen, wurden alle anderen Bereiche wie Wohnen, Bildungswesen, Gesundheitswesen ignoriert. Sämtliche einschneidenden politischen und rechtlichen Veränderungen für die Situation der MigrantInnenfamilien waren kein Thema, das in der dominanten Öffentlichkeit zur Sprache kam. In den 80er Jahren wurde der Akzent durch verstärkte (sozial-) pädagogische Maßnahmen auf die berufliche und soziale Integration der zweiten und dritten Generation[10] gelegt. Die Integrationspolitik im Bildungsbereich sollte nur für die zweite und dritte Generation gelten und zwar so, daß die Jugendlichen »auf Zeit«[11] integriert und ökonomisch von Nutzen wären. Mit der in staatlichen Integrationskonzepten gängigen Formulierung »auf Zeit« wird offensichtlich, daß dies nicht für immer bedeutet, sondern der Status »Fremdkörper« von MigrantInnen erhalten bleibt, den man kurz-, mittel-, oder längerfristig eingliedert, um ihn aber ebensogut wieder ausgrenzen zu können. Die gesellschaftlichen Bedingungen, die die MigrantInnen zur Niederlassung zwangen, verschärften sich in den 80er und 90er Jahren, so daß viele ihre Niederlassung aufgeben mußten. Diese politische Doppelstrategie Integration und gesetzliche Förderung von Rückkehr bedeutet widersprüchliche Staatspolitik, die nach dem Konzept von Ausnahmen strukturiert ist. Sie werden in den Rang der bereits unauffällig Integrierten erhoben und zeitweise als zu Österreich Gehörige - allerdings ohne Rechtsstatus - betrachtet.[12]
Verschiebungen des Integrationsdiskurses vom politischen zum kulturellen Bereich
In den 90 er Jahren kam es zu Verschiebungen des Integrationsdiskurses vom politischen zum Kulturbereich und zwar von staatlicher Seite ebenso wie von Vereinen, Beratungsstellen, Initiativen und Flüchtlingsorganisationen.
Ende der 90er Jahre entwickelte sich, und das verstärkte sich seit der Regierungsbildung massiv, ein wahrer Boom an Kulturveranstaltungen. Was vor den offen rassistischen Zuständen in Österreich schon gang und gäbe war, nämlich die Delegierung der Beschäftigung und vor allem die Herstellung von integrationsrelevanten Voraussetzungen für eine multiethnische Gesellschaft in den Kultur- bzw. Veranstaltungsbereich, ist jetzt unter den politisch extrem verschärften Bedingungen noch einmal genauer anzuschauen.[13]
Das gängige Verfahren, gesellschaftspolitische Themen dem Bildungswesen zur Lösungs- und Strategieentwicklung zu übertragen, ist in der pädagogischen Fachdiskussion unter dem Stichwort »Pädagogisierung« vielfach kritisiert worden. Pädagogisierung bedeutet, die Einzelnen dazu zu erziehen, sich für Diskriminierungen selbst zuständig zu fühlen, bzw. der einzelnen die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Problem für sich zu lösen bzw. damit einen Umgang zu finden. Diese Individualisierungsmechanismen delegieren die Verantwortung an die Einzelnen. Diese Mechanismen sind so sehr verankert, daß sie bereits internalisiert sind. Pädagogisierung ist quasipolitisches Ersatzhandeln. Kennzeichnend dafür ist die Verschiebung von politökonomischen zu sozialkulturellen zu individualisierenden Betrachtungsweisen.
Mag. a. Dr. in. Gabriele Marth ist u.a. Mitherausgeberin der Zeitschrift Vor der Information.
www.marth.at
Fußnoten
Man würde ja gerne die GRÜNEN wo auch immer generell von dieser Forderung distanziert wissen. Sie sind das ja immer auch wieder. Aber nicht konsequent genug, nicht laut genug. ↩︎
Marth: »Faktum Desintegration. Verschiebungen des Integrationsdiskurses vom politischen in den soziokulturellen Bereich«, in: Vor der Information, 1998, S 36-43. ↩︎
Spiegel-online, Nr. 28, 10.7.2000. ↩︎
Während des G8-Gipfels 1999 in Köln und im Frühjahr 2000 in Jena beim Flüchtlingskongreß. ↩︎
Das Konzept der »Identität« ist mittlerweile durch »Kultur« ersetzt. Das liest sich dann in etwa so: »MigrantInnen sind und erleben sich hin- und hergerissen zwischen der Traditionswelt ihres familiären Herkunftslandes und der Alltagswelt des Aufnahmelandes.« ↩︎
Irmgard Graf (Peregrina, Beratungsstelle für ausländische Frauen): »Integrationsarbeit in Wien - ein Praxisbericht«, in: ÖdaF-Mitteilungen, Informationen des Vereins »Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache«, 15. Jg., Heft 2, 1999, S 16. ↩︎
Originaltext BM Bartenstein (OTS, 12.06.00): »Der Rückgang der Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten und die jüngsten sehr positiven Arbeitsmarktprognosen erlauben den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für all jene Ausländer, die wohl ein auf Dauer gerichtetes Aufenthaltsrecht haben, aber bisher keine Beschäftigungsbewilligung erhalten konnten. Im Sinne der arbeitsmarktpolitisch nach wie vor gebotenen prinzipiellen Vorsicht wurde jedoch nicht der Weg gewählt, durch Gesetzesänderung alle Ausländer mit Aufenthaltsrecht schlechthin frei zur Arbeit zuzulassen, sondern die Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz aufrecht zu erhalten. Nur so kann die notwendige Kontrolle arbeitsmarktpolitisch bedenklicher Entwicklungen in problematischen Arbeitsmarktsegmenten gewahrt werden.« ↩︎
Vgl. August Gächter: »Nutzen und Widersinn des Ausländerrechts«, in: isotopia, 1996, S 35. ↩︎
Zweit bzw. Drittgeneration ist ein Begriff für Mädchen und Knaben, die hier geboren und aufgewachsen sind, und deren Eltern NichtmehrheitsösterreicherInnen sind. ↩︎
Vgl. Marianne Krüger-Potratz: Pädagogische Konkretisierung integrationstheoretischer Konzepte aus vergleichend-erziehungswissenschaftlicher Sicht, Fernuniversität, 1987, S 24. ↩︎
Im Profisport wird der Österreichstatus von besonders Erfolgreichen betont; sie werden nach Bedarf als »ÖsterreicherInnen« eingesetzt und angeeignet, um national urgieren zu können, unabhängig vom Staatsbürgerschaftsstatus. ↩︎
Was heißt es, daß social impact, irgendeinen Kunstzusammenhang beispielsweise, »die situation von illegalen ausländischen putzfrauen in wien im museumsquartier präsentiert«? Mit dieser Formulierung werden nur künstlerisch motivierte erneute Entpolitisierungen, Individualisierungen, Rassismen erzeugt. ↩︎
Gabriele Marth
Irmgard Graf (Peregrina, Beratungsstelle für ausländische Frauen): »Integrationsarbeit in Wien - ein Praxisbericht«, in: ÖdaF-Mitteilungen, Informationen des Vereins »Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache«, 15. Jg., Heft 2, 1999, S 16.
Gabriele Marth, Jo Schmeiser: Vor der Information: Staatsarchitektur, Wien 1998.
Gabriele Marth: »Faktum Desintegration. Verschiebungen des Integrationsdiskurses vom politischen in den soziokulturellen Bereich«, in: Vor der Information, 1998, S 36-43.
peregrina, Tätigkeitsbericht 1999.
Spiegel-online, Nr 28, 10.7.2000.