Öffentlicher Raum und Eigentum
Über ein schwieriges VerhältnisGehen wir davon aus, dass der Begriff »öffentlich nutzbarer Stadtraum« von »eigentumsrechtlichen Assoziationen befreit ist« (Selle 2010) und damit einen Stadtraum beschreibt, der vielfältigen Eigentumsrechten unterworfen sein kann, dann lohnt es sich, Teilaspekte dieser »Interdependenzen und Überlagerungen« (ebd.) heraus- gelöst zu betrachten. In diesem Beitrag werden zwei exemplarische Betrachtungsrichtungen, die das Verhältnis zwischen Eigentum und öffentlichem Raum bestimmen, diskutiert. Das Eigentum im Öffentlichen und das Öffentliche im Eigentum bilden die beiden Pole des gesellschaftlichen Diskurses über unterschiedliche Interessensphären und Besitzansprüche inklusive ihrer räumlichen Überlagerungen. Auch im juristischen Diskurs besteht hier keine Eindeutigkeit (Joite 2011) und doch können bei einer Betrachtung aus den beiden entgegengesetzten Perspektiven Erkenntnisse gewonnen werden.
Erik Meinharter