Vom Common Law Trespass zu Squatters’ Rights
Die Dynamik des Eigentumsbegriffs in der globalisierten WeltDas Eigentumsrecht wird in der öffentlichen Debatte gerne als unumstößlich, absolut und identitätsstiftend für unsere Gesellschaft gesehen. Und es stimmt, ist es im österreichischen Recht doch sehr stark verankert und kennt beispielsweise keine Sozialverpflichtung, wie sie im Deutschen Grundgesetz niedergeschrieben ist. Die Vorstellung, dass Eigentum an eine Nutzung geknüpft sein sollte, die in der Rechtsgeschichte eine wichtige Grundlage hat, ist kaum präsent. Die Tatsache, dass Eigentum oft einfach in einer grenzenlosen Anhäufung von Gütern besteht, scheint kaum absurd. Angesichts immer höherer Wohnkosten, steigender Wohnungslosigkeit bei gleichzeitigem spekulativem Leerstand ist es mehr als angebracht, Zwangsräumungen und ähnliche Maßnahmen zur Verteidigung eines Eigentumsrechts auch aus juristischer Perspektive in Frage zu stellen. Der britisch-nigerianische Jurist Imran Smith beschäftigt sich im folgenden Artikel mit der Geschichte von Eigentumsordnungen und der Diskrepanz zwischen dem Eigentumsrecht als Menschenrecht und dem right to housing wie es beispielsweise in der vom Europarat initiierten Europäischen Sozialcharta verankert ist.
Imran Smith ist Professor an der School of Law, Gender and Media der SOAS University of London.